
Gut — dann hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).
Läuft über deinen Arbeitgeber schon eine Betriebsrente?
Beides ist gut: Ohne Vertrag rechnen wir neu, mit Vertrag prüfen wir den Zuschuss.
Antippen genügt — es geht automatisch weiter.