
Als Arbeitgeber sitzt du auf der anderen Seite — mit eigenen Pflichten und eigenen Hebeln.
Sobald Beschäftigte Entgelt umwandeln, musst du 15 % dazugeben, soweit du dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Wie du das sauber regelst, klären wir in einem eigenen Gespräch für Arbeitgeber.
Dein Weg: die Betriebsrente als Arbeitgeber regeln
- Beschäftigte können verlangen, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze umzuwandeln; bietest du keine Pensionskasse und keinen Pensionsfonds an, können sie eine Direktversicherung verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).
- Der Zuschuss von 15 % gilt seit 2022 auch für Vereinbarungen von vor 2019 (§ 26a BetrAVG); ein Tarifvertrag kann abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG).
- Für die zugesagte Leistung stehst du auch dann ein, wenn sie über einen Versicherer läuft (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
- Für Beschäftigte mit bis zu 2.575 € Monatslohn gibt es einen Förderbetrag: 30 % deines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 € im Jahr (§ 100 EStG, Stand 2026).
Rechtsstand 05.10.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung — die Gestaltung einer Versorgungsordnung besprichst du zusätzlich mit deinem Steuerberater.
Firmenkunden-Bereich ansehen — Öffnet finanzheit.de — der Bereich für Betriebe.