
Für 2026 ist Riester an Rentenversicherung oder Besoldung gebunden. Für dich zählt ein anderer Weg.
Unmittelbar gefördert wird 2026, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder Besoldung bezieht (§ 10a Abs. 1 EStG). Als Selbstständiger ohne Pflichtversicherung gehörst du nicht dazu — es sei denn, dein Ehepartner ist förderberechtigt (§ 79 Satz 2 EStG).
Dein Weg: Basisrente heute, neue Förderung ab 2027
- Beiträge zur Basisrente kannst du schon heute steuerlich geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG).
- Ab dem Beitragsjahr 2027 können auch Selbstständige unter 67 gefördert werden, wenn sie eine Steuererklärung abgeben (§ 10a Abs. 1 Satz 5 EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung).
- Ist dein Ehepartner förderberechtigt, kann schon 2026 eine Zulage über ihn möglich sein (§ 79 Satz 2 EStG).
Rechtsstand 04.10.2026; Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156. Wie viel das bei dir ausmacht, hängt von Gewinn und Steuersatz ab — keine Steuerberatung.
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