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Portrait von Lion Park

„Viele Familien, die zu mir kommen, haben keinen schlechten Vertrag. Sie haben einen Eigenbeitrag, der seit Jahren nicht mehr zum Gehalt passt — und bekommen deshalb nur einen Teil der Zulage, die ihnen zusteht.“

Lion Park Vermögensberater · Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Was passiert, wenn du nichts tust:

  1. Symbolbild: Ein Paar prüft Finanzunterlagen am Küchentisch.

    Die Zulage verfällt — jedes Jahr neu

    Was passiert:

    Grund- und Kinderzulage gibt es nur für Jahre, in denen du in einen Vertrag eingezahlt hast: Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG). Den Antrag kannst du noch bis zum Ende des zweiten Folgejahres stellen (§ 89 Abs. 1 EStG) — die Einzahlung nachholen kannst du nicht.

    Konkret für dich:

    Für eine Familie mit zwei Kindern sind das bis zu 950 € im Jahr, die der Staat bereithält — und die ohne Vertrag bei niemandem ankommen.

  2. Symbolbild: Eltern am Laptop, die Kinder spielen in der Küche.

    Der Eigenbeitrag passt nicht mehr zum Gehalt

    Was passiert:

    Die volle Zulage setzt den Mindesteigenbeitrag voraus: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (höchstens 2.100 €), abzüglich der Zulagen (§ 86 EStG). Steigt das Gehalt und der Beitrag bleibt, wird die Zulage anteilig gekürzt.

    Konkret für dich:

    Manche Verträge laufen seit Jahren mit demselben Beitrag — und bekommen deshalb nur einen Teil dessen, was zusteht. Ein Blick auf Gehalt und Beitrag klärt das in Minuten.

  3. Symbolbild: Ein Paar sitzt mit Unterlagen am Tisch.

    Der Steuervorteil bleibt ungeprüft

    Was passiert:

    Beiträge und Zulagen sind zusammen bis zu 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10a EStG). Ob darüber hinaus etwas zurückkommt, prüft das Finanzamt von Amts wegen (§ 10a Abs. 2 EStG) — im Rahmen deiner Steuererklärung, bisher über die Anlage AV.

    Konkret für dich:

    Ohne Vertrag gibt es nichts zu prüfen. Mit Vertrag, aber ohne Steuererklärung, findet die Günstigerprüfung nicht statt.

💡 Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab.

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So holt ihr euch, was euch zusteht

Drei Schritte, kein Papierstapel — und derselbe Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Symbolbild: Ein Berater bespricht mit einem Paar dessen Unterlagen.

Euer Zulagen-Check

In zwei Minuten wisst ihr, ob euch die volle Zulage zusteht — und was dafür zu tun ist.

  1. Schritt 1: Termin sichern

    Fünf kurze Fragen hier, dann ein Wunschtermin — telefonisch oder per Video, wann es euch passt. Ohne Anmeldung, ohne Pflichtfelder.

  2. Schritt 2: Gespräch führen

    Wir schauen gemeinsam auf Gehalt, Kinder und Beitrag — 15 bis 30 Minuten. Läuft schon ein Vertrag, prüfen wir ihn gleich mit.

  3. Schritt 3: Zulagen gesichert

    Dauerzulagenantrag, Beitragsanpassung oder neuer Vertrag: Was nötig ist, setzen wir digital um. Danach bleibt derselbe Ansprechpartner.

Symbolbild: Zwei Menschen geben sich im Büro die Hand.

Beratung, die bleibt — nicht nur bis zur Unterschrift.

Ich begleite Familien in Duisburg und am Niederrhein bei Vorsorge und Absicherung — als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, mit festem Ansprechpartner statt wechselnder Hotline.

Was gleich bleibt: erst verstehen, dann rechnen, dann empfehlen — und nur, wenn es wirklich passt.

Von-der-Mark-Str. 99, 47137 Duisburg

Warum Familien mit uns vorsorgen?

  • Persönlich statt Callcenter

    Du hast einen Namen, eine Nummer, ein Gesicht. Wer anruft, landet bei der Person, die den Vertrag kennt — nicht in einer Warteschleife.

  • Alles aus einer Hand

    Zulagen, Absicherung, Vermögensaufbau: Die Bausteine greifen ineinander, statt dass drei Anbieter aneinander vorbeiarbeiten.

  • Digitale Akte per App

    Verträge und Unterlagen digital an einem Ort — jederzeit einsehbar, statt im Ordner im Schrank. Der Stand der Dinge ist immer sichtbar.

  • Erreichbar auch nach dem Abschluss

    Beitragsanpassung, Vertragsfragen, Fragen zur Steuer: Der Vertrag ist der Anfang der Betreuung, nicht ihr Ende.

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Was das Warten kostet — und was ihr stattdessen bekommt

Dieselbe Familie, zwei Entscheidungen. Der Unterschied ist keine Rendite, sondern Geld vom Staat.

Ohne Check

kommt beim Staat für euch an

0 €

  • Grundzulagen (2 × 175 €) verfallen 350 € / Jahr
  • Kinderzulagen (2 × 300 €) verfallen 600 € / Jahr
  • Sonderausgabenabzug ungenutzt bis 2.100 €

✓ Mit Check

Mit Check

staatliche Zulage im Jahr — bei zwei Kindern und passendem Eigenbeitrag

bis zu

950 €

  • 2 × 175 € Grundzulage gesichert ✓
  • 2 × 300 € Kinderzulage gesichert ✓
  • Steuervorteil geprüft — die Günstigerprüfung läuft beim Finanzamt automatisch ✓
  • Kostenfrei*
  • Unverbindlich
  • Kein Callcenter
  • Persönlich

Modellrechnung. Keine Zusage, keine Tarifwerte: Die tatsächliche Förderung hängt von deinem Einkommen, deinen Kindern und deinem Eigenbeitrag ab. Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab. Mindestbeitrag 60 € beim mittelbar berechtigten Partner (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG)..

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In unter 2 Minuten geprüft · Termin innerhalb weniger Tage

  • Symbolbild: Eine Familie beim Spaziergang im Park.
  • Symbolbild: Ein Paar trinkt Kaffee in der Küche.
  • Symbolbild: Kollegen im Gespräch im Büro.
  • Symbolbild: Großeltern mit ihrer Enkelin.
  • Symbolbild: Frühstück in der Küche.
  • Symbolbild: Zwei Frauen arbeiten gemeinsam am Laptop.
  • Symbolbild: Eine Familie geht Hand in Hand durch den Wald.
  • Symbolbild: Ein Paar mit Kaffee und Gebäck am Frühstückstisch.

Warten kostet dich Geld.

Zwei Termine sind echt und stehen im Gesetz — beide fallen auf den 31. Dezember 2026. Alles andere wäre Verkaufsdruck, den es hier nicht gibt.

  • — Das Zulagenjahr endet am 31. Dezember (§ 88 EStG (Entstehung des Anspruchs), § 89 Abs. 1 EStG (Antragsfrist), § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag))
  • — Riester nach bisherigem Recht: Abschluss nur noch bis 31. Dezember 2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026: Art. 6 Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Art. 14 Abs. 2 (Inkrafttreten 01.01.2027))
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Was jetzt vielleicht noch im Weg steht

Symbolbild: Laptop und Unterlagen auf einem Schreibtisch.

Riester lohnt sich doch gar nicht mehr?

Das kommt auf die Förderquote an — also darauf, wie viel Zulage auf wie wenig Eigenbeitrag trifft. Bei einer Familie mit zwei Kindern trägt der Staat einen erheblichen Teil des Gesamtbeitrags: bis zu 950 € im Jahr kommen zu dem hinzu, was ihr selbst einzahlt. Ohne Kinder und mit hohem Einkommen fällt die Quote deutlich kleiner aus. Genau diese Quote rechnet der Check für deine Zahlen aus, bevor irgendjemand etwas empfiehlt.

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Was kostet die Beratung?

Nichts zusätzlich. Ich werde bei Abschluss über die Provision im Beitrag vergütet. Es gibt kein Honorar und keine Rechnung. Kommt kein Vertrag zustande, entstehen dir ebenfalls keine Kosten. Das gilt auch für das Gespräch nach dem Check.

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Was ist mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027?

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156); die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Neue Verträge — auch das Altersvorsorgedepot — können frühestens ab diesem Tag zertifiziert werden; wann welcher Anbieter startet, steht nicht im Gesetz. Für einen Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, bleibt das bisherige Förderrecht bis zum Beginn der Auszahlung. Du kannst einmalig und unwiderruflich ins neue Recht wechseln; schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle deine Verträge (§ 52 Abs. 50a EStG). Ob das für dich mehr oder weniger Zulage bedeutet, hängt von Beitrag, Einkommen und Kindern ab — genau das rechnen wir vor einer Entscheidung durch. Die Umstellungsberatung ist für unsere Kunden inklusive.

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Was passiert, wenn ich kündige?

Bei einer schädlichen Verwendung — also Kündigung und Auszahlung vor dem Rentenbeginn — sind die erhaltenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Deshalb ist der Beitrag lieber niedrig und dauerhaft als hoch und wackelig: Ein Vertrag lässt sich beitragsfrei stellen, ohne die bisherige Förderung zu verlieren; für beitragsfreie Jahre gibt es keine neue Zulage. Welche Höhe zu dir passt, ist genau die Frage, die im Gespräch beantwortet wird.

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Wie lange dauert das alles?

Der Check hier: zwei Minuten. Das Gespräch: 15 bis 30 Minuten, telefonisch oder per Video, zu einer Zeit, die du aussuchst. Wenn etwas zu tun ist, läuft der Antrag digital — ohne Papierstapel und ohne Termin beim Berater um die Ecke.

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5 Fragen · 2 Minuten · ohne Anmeldung