Nur für Familien mit Kindern — dort ist die Zulage am größten
Bis zu 950 € Zulage im Jahr.
Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab.
Viele Familien lassen dieses Geld liegen — nicht aus Absicht, sondern weil ihnen nie jemand gesagt hat, dass es da ist.
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Bist du angestellt oder selbstständig?
In unter 2 Minuten zum Ergebnis — ohne Anmeldung
„Viele Familien, die zu mir kommen, haben keinen schlechten Vertrag. Sie haben einen Eigenbeitrag, der seit Jahren nicht mehr zum Gehalt passt — und bekommen deshalb nur einen Teil der Zulage, die ihnen zusteht.“
Lion Park Vermögensberater · Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Was passiert, wenn du nichts tust:
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Die Zulage verfällt — jedes Jahr neu
Was passiert:
Grund- und Kinderzulage gibt es nur für Jahre, in denen du in einen Vertrag eingezahlt hast: Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG). Den Antrag kannst du noch bis zum Ende des zweiten Folgejahres stellen (§ 89 Abs. 1 EStG) — die Einzahlung nachholen kannst du nicht.
Konkret für dich:
Für eine Familie mit zwei Kindern sind das bis zu 950 € im Jahr, die der Staat bereithält — und die ohne Vertrag bei niemandem ankommen.
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Der Eigenbeitrag passt nicht mehr zum Gehalt
Was passiert:
Die volle Zulage setzt den Mindesteigenbeitrag voraus: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (höchstens 2.100 €), abzüglich der Zulagen (§ 86 EStG). Steigt das Gehalt und der Beitrag bleibt, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Konkret für dich:
Manche Verträge laufen seit Jahren mit demselben Beitrag — und bekommen deshalb nur einen Teil dessen, was zusteht. Ein Blick auf Gehalt und Beitrag klärt das in Minuten.
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Der Steuervorteil bleibt ungeprüft
Was passiert:
Beiträge und Zulagen sind zusammen bis zu 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10a EStG). Ob darüber hinaus etwas zurückkommt, prüft das Finanzamt von Amts wegen (§ 10a Abs. 2 EStG) — im Rahmen deiner Steuererklärung, bisher über die Anlage AV.
Konkret für dich:
Ohne Vertrag gibt es nichts zu prüfen. Mit Vertrag, aber ohne Steuererklärung, findet die Günstigerprüfung nicht statt.
💡 Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab.
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So holt ihr euch, was euch zusteht
Drei Schritte, kein Papierstapel — und derselbe Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Euer Zulagen-Check
In zwei Minuten wisst ihr, ob euch die volle Zulage zusteht — und was dafür zu tun ist.
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Schritt 1: Termin sichern
Fünf kurze Fragen hier, dann ein Wunschtermin — telefonisch oder per Video, wann es euch passt. Ohne Anmeldung, ohne Pflichtfelder.
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Schritt 2: Gespräch führen
Wir schauen gemeinsam auf Gehalt, Kinder und Beitrag — 15 bis 30 Minuten. Läuft schon ein Vertrag, prüfen wir ihn gleich mit.
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Schritt 3: Zulagen gesichert
Dauerzulagenantrag, Beitragsanpassung oder neuer Vertrag: Was nötig ist, setzen wir digital um. Danach bleibt derselbe Ansprechpartner.
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- Keine Hotline

Beratung, die bleibt — nicht nur bis zur Unterschrift.
Ich begleite Familien in Duisburg und am Niederrhein bei Vorsorge und Absicherung — als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, mit festem Ansprechpartner statt wechselnder Hotline.
Was gleich bleibt: erst verstehen, dann rechnen, dann empfehlen — und nur, wenn es wirklich passt.
Von-der-Mark-Str. 99, 47137 Duisburg
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Warum Familien mit uns vorsorgen?

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Persönlich statt Callcenter
Du hast einen Namen, eine Nummer, ein Gesicht. Wer anruft, landet bei der Person, die den Vertrag kennt — nicht in einer Warteschleife.
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Alles aus einer Hand
Zulagen, Absicherung, Vermögensaufbau: Die Bausteine greifen ineinander, statt dass drei Anbieter aneinander vorbeiarbeiten.
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Digitale Akte per App
Verträge und Unterlagen digital an einem Ort — jederzeit einsehbar, statt im Ordner im Schrank. Der Stand der Dinge ist immer sichtbar.
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Erreichbar auch nach dem Abschluss
Beitragsanpassung, Vertragsfragen, Fragen zur Steuer: Der Vertrag ist der Anfang der Betreuung, nicht ihr Ende.
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Zahlen · Was Warten kostet
Jedes Jahr ohne Einzahlung ist ein Jahr ohne Zulage
Der Zulagenanspruch entsteht mit dem Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG). Eine Einzahlung, die in einem Jahr fehlt, lässt sich später nicht nachholen.
Wer die letzten fünf Jahre keinen Vertrag hatte, hat bei zwei Kindern bis zu 4.750 € Zulagen nicht abgeholt — ohne Zins, ohne Steuerwirkung.
„Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).“ — § 88 EStG
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Kostenfrei* · unverbindlich · in 2 Minuten
- 0 € 2026 genutzt
- 950 € 1 Jahr verpasst
- 2.850 € 3 Jahre verpasst
- 4.750 € 5 Jahre verpasst
Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab. Dargestellt sind nicht abgeholte Zulagen der Beitragsjahre 2022 bis 2026 — ohne Zins, ohne Steuerwirkung.
Was das Warten kostet — und was ihr stattdessen bekommt
Dieselbe Familie, zwei Entscheidungen. Der Unterschied ist keine Rendite, sondern Geld vom Staat.
Ohne Check
kommt beim Staat für euch an
0 €
- Grundzulagen (2 × 175 €) verfallen 350 € / Jahr
- Kinderzulagen (2 × 300 €) verfallen 600 € / Jahr
- Sonderausgabenabzug ungenutzt bis 2.100 €
✓ Mit Check
Mit Check
staatliche Zulage im Jahr — bei zwei Kindern und passendem Eigenbeitrag
bis zu
950 €
- 2 × 175 € Grundzulage gesichert ✓
- 2 × 300 € Kinderzulage gesichert ✓
- Steuervorteil geprüft — die Günstigerprüfung läuft beim Finanzamt automatisch ✓
- Kostenfrei*
- Unverbindlich
- Kein Callcenter
- Persönlich
Modellrechnung. Keine Zusage, keine Tarifwerte: Die tatsächliche Förderung hängt von deinem Einkommen, deinen Kindern und deinem Eigenbeitrag ab. Modellrechnung, Rechtsstand Beitragsjahr 2026: Ehepaar mit 2 Kindern (ab 2008 geboren), beide mit eigenem, bis 31.12.2026 abgeschlossenem Vertrag und mindestens dem Mindesteigenbeitrag — 2 × 175 € Grundzulage (§ 84 EStG) plus 2 × 300 € Kinderzulage (§ 85 EStG). Für solche Verträge gelten diese Regeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung), solange du nicht ins neue Recht wechselst. Für Verträge ab 2027 richtet sich die Zulage nach dem eigenen Beitrag. Wie hoch deine Zulage tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Beitrag und Kindern ab. Mindestbeitrag 60 € beim mittelbar berechtigten Partner (§ 79 Satz 2 Nr. 4 EStG)..
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In unter 2 Minuten geprüft · Termin innerhalb weniger Tage
Warten kostet dich Geld.
Zwei Termine sind echt und stehen im Gesetz — beide fallen auf den 31. Dezember 2026. Alles andere wäre Verkaufsdruck, den es hier nicht gibt.
- — Das Zulagenjahr endet am 31. Dezember (§ 88 EStG (Entstehung des Anspruchs), § 89 Abs. 1 EStG (Antragsfrist), § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag))
- — Riester nach bisherigem Recht: Abschluss nur noch bis 31. Dezember 2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026: Art. 6 Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Art. 14 Abs. 2 (Inkrafttreten 01.01.2027))
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Was jetzt vielleicht noch im Weg steht

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Riester lohnt sich doch gar nicht mehr?
Das kommt auf die Förderquote an — also darauf, wie viel Zulage auf wie wenig Eigenbeitrag trifft. Bei einer Familie mit zwei Kindern trägt der Staat einen erheblichen Teil des Gesamtbeitrags: bis zu 950 € im Jahr kommen zu dem hinzu, was ihr selbst einzahlt. Ohne Kinder und mit hohem Einkommen fällt die Quote deutlich kleiner aus. Genau diese Quote rechnet der Check für deine Zahlen aus, bevor irgendjemand etwas empfiehlt.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Was kostet die Beratung?
Nichts zusätzlich. Ich werde bei Abschluss über die Provision im Beitrag vergütet. Es gibt kein Honorar und keine Rechnung. Kommt kein Vertrag zustande, entstehen dir ebenfalls keine Kosten. Das gilt auch für das Gespräch nach dem Check.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Was ist mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027?
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156); die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Neue Verträge — auch das Altersvorsorgedepot — können frühestens ab diesem Tag zertifiziert werden; wann welcher Anbieter startet, steht nicht im Gesetz. Für einen Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, bleibt das bisherige Förderrecht bis zum Beginn der Auszahlung. Du kannst einmalig und unwiderruflich ins neue Recht wechseln; schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle deine Verträge (§ 52 Abs. 50a EStG). Ob das für dich mehr oder weniger Zulage bedeutet, hängt von Beitrag, Einkommen und Kindern ab — genau das rechnen wir vor einer Entscheidung durch. Die Umstellungsberatung ist für unsere Kunden inklusive.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Was passiert, wenn ich kündige?
Bei einer schädlichen Verwendung — also Kündigung und Auszahlung vor dem Rentenbeginn — sind die erhaltenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG). Deshalb ist der Beitrag lieber niedrig und dauerhaft als hoch und wackelig: Ein Vertrag lässt sich beitragsfrei stellen, ohne die bisherige Förderung zu verlieren; für beitragsfreie Jahre gibt es keine neue Zulage. Welche Höhe zu dir passt, ist genau die Frage, die im Gespräch beantwortet wird.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Wie lange dauert das alles?
Der Check hier: zwei Minuten. Das Gespräch: 15 bis 30 Minuten, telefonisch oder per Video, zu einer Zeit, die du aussuchst. Wenn etwas zu tun ist, läuft der Antrag digital — ohne Papierstapel und ohne Termin beim Berater um die Ecke.
Jetzt in 2 Minuten prüfen →






