Nur für Angestellte — der Zuschuss kommt vom Arbeitgeber
Bis zu 115 € Sparbeitrag — für rund 55 € netto.
Modellrechnung, Rechtsstand 2026: 100 € Entgeltumwandlung im Monat plus 15 % Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) ergeben 115 € im Vertrag. Netto fehlen dafür rund 55 € — Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), ohne Kirchensteuer; gerechnet als Differenz zweier Lohnabrechnungen 2026. Den Zuschuss schuldet der Arbeitgeber, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds); Tarifverträge können abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG). Dein Nettoaufwand hängt von Gehalt, Steuerklasse und Krankenkasse ab. Die spätere Betriebsrente ist steuer- und beitragspflichtig. Keine Steuerberatung.
Drei Dinge wirken zusammen: dein umgewandeltes Gehalt, weniger Steuern und Abgaben darauf — und der Zuschuss deines Arbeitgebers. Den Zuschuss gibt es nur, wenn du umwandelst.
- Kostenfrei*
- In 2 Minuten
- Persönlich betreut
Bist du angestellt — oder führst du den Betrieb?
In unter 2 Minuten zum Ergebnis — ohne Anmeldung
„Ich rechne dir zuerst vor, was netto fehlt und was im Vertrag ankommt — und sage dir genauso offen, welche Abgaben auf die Betriebsrente später anfallen.“
Lion Park Vermögensberater · Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Was passiert, wenn du nichts tust:
-

Der Zuschuss bleibt beim Arbeitgeber
Was passiert:
Die 15 % gibt es nur auf umgewandeltes Entgelt: Dein Arbeitgeber muss sie weiterleiten, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Ohne Umwandlung gibt es nichts weiterzuleiten.
Konkret für dich:
Bei 100 € im Monat sind das bis zu 180 € im Jahr, die sonst nicht in deinen Vertrag fließen.
-

Vom Brutto bleibt nur ein Teil
Was passiert:
Beiträge sind 2026 bis 676 € im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 338 € frei von Sozialabgaben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Als Gehalt ausgezahlt, gehen auf denselben Betrag Steuern und Abgaben ab.
Konkret für dich:
Im Beispiel kommen von 100 € brutto rund 55 € netto an — umgewandelt liegen 115 € im Vertrag. Dafür ist die spätere Betriebsrente steuer- und beitragspflichtig.
-

Der Rahmen des Jahres lässt sich nicht nachholen
Was passiert:
Umwandeln lässt sich nur künftiges Entgelt (§ 1a Abs. 1 BetrAVG), und die steuer- und beitragsfreien Grenzen gelten je Kalenderjahr (§ 3 Nr. 63 EStG: „im Kalenderjahr“). Ein Vortrag ins nächste Jahr ist nicht vorgesehen.
Konkret für dich:
Was 2026 nicht umgewandelt wurde, lässt sich 2027 nicht für 2026 nachholen.
💡 Modellrechnung, Rechtsstand 2026: 100 € Entgeltumwandlung im Monat plus 15 % Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) ergeben 115 € im Vertrag. Netto fehlen dafür rund 55 € — Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), ohne Kirchensteuer; gerechnet als Differenz zweier Lohnabrechnungen 2026. Den Zuschuss schuldet der Arbeitgeber, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds); Tarifverträge können abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG). Dein Nettoaufwand hängt von Gehalt, Steuerklasse und Krankenkasse ab. Die spätere Betriebsrente ist steuer- und beitragspflichtig. Keine Steuerberatung.
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
So kommst du zu deinem Zuschuss
Drei Schritte, kein Papierstapel — und derselbe Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Dein bAV-Check
In zwei Minuten weißt du, was im Vertrag ankommen kann — und was dir dafür netto fehlt.
-
Schritt 1: Check machen
Vier kurze Fragen hier, dann dein Ergebnis mit Rechner. Ohne Anmeldung, ohne Pflichtfelder.
-
Schritt 2: Gespräch führen
Wir schauen gemeinsam auf Gehaltsabrechnung und Zusage — 15 bis 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Läuft schon ein Vertrag, prüfen wir den Zuschuss gleich mit.
-
Schritt 3: Mit dem Arbeitgeber umsetzen
Die Umwandlung vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber; wir bereiten vor, was er dafür braucht. Danach bleibt derselbe Ansprechpartner.
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline

Beratung, die bleibt — nicht nur bis zur Unterschrift.
Ich begleite Familien in Duisburg und am Niederrhein bei Vorsorge und Absicherung — als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, mit festem Ansprechpartner statt wechselnder Hotline.
Was gleich bleibt: erst verstehen, dann rechnen, dann empfehlen — und nur, wenn es wirklich passt.
Von-der-Mark-Str. 99, 47137 Duisburg
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
Warum Angestellte ihre Betriebsrente mit uns prüfen?

-
Persönlich statt Callcenter
Du hast einen Namen, eine Nummer, ein Gesicht. Wer anruft, landet bei der Person, die den Vertrag kennt — nicht in einer Warteschleife.
-
Alles aus einer Hand
Zulagen, Absicherung, Vermögensaufbau: Die Bausteine greifen ineinander, statt dass drei Anbieter aneinander vorbeiarbeiten.
-
Digitale Akte per App
Verträge und Unterlagen digital an einem Ort — jederzeit einsehbar, statt im Ordner im Schrank. Der Stand der Dinge ist immer sichtbar.
-
Erreichbar auch nach dem Abschluss
Beitragsanpassung, Vertragsfragen, Fragen zur Steuer: Der Vertrag ist der Anfang der Betreuung, nicht ihr Ende.
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
Zahlen · Was Warten kostet
Jeder Monat ohne Umwandlung ist ein Monat ohne Zuschuss
Umwandeln lässt sich nur künftiges Entgelt (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Ein Monat, der vorbei ist, lässt sich nicht nachholen.
Wer seit 5 Jahren 100 € im Monat hätte umwandeln können, hat bis zu 900 € Arbeitgeberzuschuss nicht bekommen — ohne Zins, ohne Steuerwirkung.
„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“ — § 1a Abs. 1a BetrAVG
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
Kostenfrei* · unverbindlich · in 2 Minuten
- 0 € Ab jetzt genutzt
- 180 € 1 Jahr verpasst
- 540 € 3 Jahre verpasst
- 900 € 5 Jahre verpasst
Dargestellt ist nicht geflossener Arbeitgeberzuschuss bei 100 € Umwandlung im Monat (15 %, § 1a Abs. 1a BetrAVG; für Vereinbarungen von vor 2019 seit 01.01.2022, § 26a BetrAVG) — ohne Zins, ohne Steuerwirkung, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
Dieselben 100 € brutto — zwei Wege
Als Gehalt ausgezahlt oder umgewandelt. Der Unterschied ist keine Rendite, sondern Steuer, Abgaben und Zuschuss.
Ohne Umwandlung
fließt in deine Betriebsrente
0 €
- 100 € brutto als Gehalt rund 55 € netto
- Arbeitgeberzuschuss 0 €
- In deinem Vertrag 0 €
✓ Mit Umwandlung
Mit Umwandlung
im Monat in deinem Vertrag — für rund 55 € netto weniger
bis zu
115 €
- 100 € Umwandlung aus dem Brutto ✓
- bis zu 15 € Zuschuss vom Arbeitgeber ✓
- Kehrseite benannt: Rente später steuer- und beitragspflichtig ✓
- Kostenfrei*
- Unverbindlich
- Kein Callcenter
- Persönlich
Modellrechnung. Keine Zusage, keine Tarifwerte: Die tatsächliche Förderung hängt von deinem Einkommen, deinen Kindern und deinem Eigenbeitrag ab. Modellrechnung, Rechtsstand 2026: 100 € Entgeltumwandlung im Monat plus 15 % Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) ergeben 115 € im Vertrag. Netto fehlen dafür rund 55 € — Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %), ohne Kirchensteuer; gerechnet als Differenz zweier Lohnabrechnungen 2026. Den Zuschuss schuldet der Arbeitgeber, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds); Tarifverträge können abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG). Dein Nettoaufwand hängt von Gehalt, Steuerklasse und Krankenkasse ab. Die spätere Betriebsrente ist steuer- und beitragspflichtig. Keine Steuerberatung..
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
In unter 2 Minuten geprüft · Termin innerhalb weniger Tage
Warten kostet dich Zuschuss.
Ein Termin ist echt und steht im Gesetz. Alles andere wäre Verkaufsdruck, den es hier nicht gibt.
- — Der Rahmen für 2026 endet am 31. Dezember (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG („im Kalenderjahr“), § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG („künftige Entgeltansprüche“))
- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
Was jetzt vielleicht noch im Weg steht

- Kostenfrei*
- 2 Minuten
- Keine Hotline
Die Betriebsrente wird doch später versteuert — lohnt sich das dann?
Das stimmt, und es gehört in jede Rechnung: Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegebeitrag — in der Krankenversicherung erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V, Stand 2026). Dem stehen heute weniger Steuern und Abgaben und der Arbeitgeberzuschuss gegenüber. Ob das für dich aufgeht, hängt an Gehalt, Zuschuss und deiner Lage im Alter — genau das rechnen wir vor einer Entscheidung durch.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Sinkt dadurch meine gesetzliche Rente?
Ja, etwas. Auf den umgewandelten Betrag fließen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze keine Rentenbeiträge, also entstehen dafür auch keine Rentenpunkte. Auch Leistungen, die sich am beitragspflichtigen Entgelt bemessen, können niedriger ausfallen. Wir zeigen dir die Größenordnung im Gespräch, bevor du etwas unterschreibst.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Muss mein Arbeitgeber wirklich 15 % dazugeben?
In der Regel ja: 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart — bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), seit 2022 auch für ältere Verträge (§ 26a BetrAVG). Zwei Einschränkungen: Ein Tarifvertrag kann davon abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG), und wer deutlich über den Beitragsbemessungsgrenzen verdient, löst weniger oder keine Ersparnis beim Arbeitgeber aus.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Was, wenn mein Arbeitgeber nichts anbietet?
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Bietet dein Arbeitgeber keine Pensionskasse und keinen Pensionsfonds an, kannst du verlangen, dass er eine Direktversicherung für dich abschließt (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Den Anbieter wählt in der Regel der Arbeitgeber.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Was kostet die Beratung?
Das Gespräch kostet dich nichts. Ich werde bei Abschluss über die Provision im Beitrag vergütet. Es gibt kein Honorar und keine Rechnung. Kommt kein Vertrag zustande, entstehen dir keine Kosten.
Jetzt in 2 Minuten prüfen → Wie lange dauert das alles?
Der Check hier: zwei Minuten. Das Gespräch: 15 bis 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Die Umwandlung selbst vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber; sie gilt für künftige Gehälter, deshalb lohnt es sich nicht, bis Dezember zu warten.
Jetzt in 2 Minuten prüfen →






